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News
16.12.2009 |
| 16.12.2009 Nur für Wiederverkäufer: Sonderöffnungszeiten Silvesterfeuerwerk |
02.10.2009 |
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DER SICHERE VERKAUFS-SCHLAGER FÜR 2010
Die Inka-Kollektion







NEU - NEU - NEU
Sonderöffnungszeiten Silvesterfeuerwerksverkauf (Selbstabholer)
für Händler und Gewerbetreibende:
Verkaufstage Silvesterfeuerwerk 2010
für Wiederverkäufer:
An folgenden Tagen dürfen Sie als Wiederverkäufer Silvesterfeuerwerk an
den Endverbraucher verkaufen:
Ganzjahres-Feuerwerk
PYRO-ART verkauft Ganzjahres-Feuerwerk nur an Wiederverkäufer oder Personen mit Ausnahmegenehmigung
nur für Wiederverkäufer
oder Personen mit Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und zur Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II ("Silvesterfeuerwerk") von der zuständigen örtlichen Behörde sowie ausgebildete Pyrotechniker mit Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheinen nach § 7, 20 oder 27 SprengG.
VIDEOS der Effekte ansehen und dann bestellen ![]()
Spitzenqualität - preisgünstig - zuverlässig
Den Handel mit Silvesterfeuerwerk betreibt PYRO-ART ausschließlich mit Wiederverkäufern. Vorteil für Sie: unsere/Ihre Produkte werden nicht von Kaufhäusern, Supermärkten und Discountern angeboten!
Das so genannte Ganzjahresfeuerwerk (= Feuerwerkskörper Klasse I und II) können Sie bei uns erwerben und ausserhalb der Silvesterzeit abbrennen, sofern Sie eine Ausnahmegenehmigung Ihres Ordnungsamtes eingeholt haben. Mindestalter 18 Jahre.
PYRO-ART ist bei Einzelhändlern als zuverlässiger Partner im Handel mit Silvesterfeuerk bekannt.
Ganz wichtig: wir versorgen Sie auch am letzten Verkaufstag vor Silvester noch kurzfristig mit Nachschub, wenn es nötig ist.
Sensationelle Feuerwerk-Shows NUR mit Klasse II-Material
Spektakukläre Musikfeuerwerke können Profis auch mit Klasse-II-Material produzieren.
Das glauben Sie nicht? Dann schauen Sie sich unsere Beispiele an, die ausschließlich (!) mit Klasse-II-Effekten aus dem PYRO-ART-Katalog geschossen wurden:
NEU ! Klasse-II-Show von 2008
Video
hier starten: WMV, 5 Min., 24 MB![]()
Klasse-II-Show von 2007
Video hier starten: WMV, 4,5 Min., 25 MB![]()
Verdoppelung: jetzt 200 kg Silvesterfeuerwerk im Verkaufsraum erlaubt!
Achtung Silvesterfeuerwerksverkäufer!
Sie dürfen ab jetzt 200 kg Silvesterfeuerwerk in Ihrem Verkaufsraum aufbewahren!
Mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 1 der 2. SprengV zur Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände bei Ihrer zuständigen Behörde können Sie bis zu 200 kg (brutto) Silvesterfeuerwerk in Ihrem Verkaufsraum aufbewahren.
Die erlaubten Höchstmengen in kg /brutto der Lagergruppe 1.4 Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II und T1 sind:
ENTWEDER
ODER
* Eine "geprüfte Endverbraucher-Packung" muss einen der folgenden Aufdrucke enthalten: "Das Zurschaustellen ist unbedenklich“ oder „Verpackung mit Unbedenklichkeitsbescheinigung“ oder „Gegenstand mit Unbedenklichkeitsbescheinigung“
Knallbonbons und Knallerbsen
Diese Artikel unterliegen keiner Mengenbegrenzung (§ 1 (1) Nr. 6, 2. SprengV)
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Sie können das gesamte Jahr über Feuerwerke mit Klasse II-Material (= "Silvesterfeuerwerk) durchführen. Dazu benötigen Sie eine "Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und zur Verwendung von Feuerwerkskörpern". Den Antrag ausdrucken, ausfüllen und beim zuständigen Ordnungsamt vorlegen - und zwar mindestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk. Mindestalter 18 Jahre,
Die Genehmigungspraxis ist von Stadt zu Stadt und in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Einfach mal probieren!
Die Mega-Seller: die Wikinger und die Inka Kollektion
Exklusiv bei PYRO-ART.
Unschlagbar im Abverkauf.
Top-Qualität zum Spitzenpreis.
Wird nicht von Kaufhäusern und Ketten geführt.
Katalog anfordern
Bestellen Sie noch heute den "Silvesterfeuerwerk Gesamtkatalog"
Hotline: +49-(0)30 - 47 47 90-15
Email: r.thieme@pyroart.de
(Bitte Firma mit Postadresse, Ansprechpartner und Telefonnummer angeben!)