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16.12.2009 |
| 16.12.2009 Nur für Wiederverkäufer: Sonderöffnungszeiten Silvesterfeuerwerk |
02.10.2009 |
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Alles, was der Effekttechniker braucht!
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Rechtlicher Hinweis
Alle zu "SHOWEFFECTS" zählenden Effektmittel
sind keine Pyrotechnik bzw. Gegenstände mit Explosivstoff und
unterliegen nicht den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes für den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. Feuereffekte und offenes Feuer in Veranstaltungsstätten unterliegen allerdings den Vorschriften der Veranstaltungsstätten-Verordnung.